Besuchszeiten: Beginn
- werktags von 10:00 – 11:00 Uhr und von 14:00 – 17:00 Uhr
- samstags/sonntags/feiertags von 14:00 – 17:00 Uhr
Ende der Besuchszeiten: 12:00 Uhr und 18:00 Uhr
Es finden keine Besuche in den Gemeinschaftsbereichen der Häuser statt.
Es finden keine Besuche statt, wenn Bewohner sich in Zimmerquarantäne befinden.
Besuchsdauer im Zimmer der Bewohnerin/des Bewohners und im Außenbereich:
- innerhalb der Besuchszeiten keine zeitliche Begrenzung
Beim Verlassen der Einrichtungen ist eine Höchstdauer von bis zu 6 Stunden einzuhalten
Keine Terminvereinbarungen, aber Einhaltung der Besuchszeiten
Maximal 2 Besuche pro Tag – bei max. 2 Personen je Bewohner und 4 Personen bei Besuchen im Außenbereich
Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (CoronaAVPflegeundBesuche – 19.06.2020)