Mit ihm werden die Pflege und die soziale Betreuung finanziert. Der Pflegesatz wird nach fünf Pflegegraden differenziert und nach einer Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Pflegekassen für jeden festgestellt. Die von Ihnen selbst zu tragende Pflegekosten ist in allen Pflegegraden gleich.
Das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung entspricht den sogenannten „Hotelkosten“ und ist bei jedem Pflegegrad identisch.
Da wir junge Menschen für pflegende Berufe ausbilden, werden über eine Umlage die Kosten finanziert, die bei der Vergütung von Auszubildenden in der Altenpflege entstehen.
Reichen Einkommen und Vermögen zusammen mit den Zahlungen der Pflegekasse und dem Pflegewohngeld nicht aus, um die gesamten Heimkosten zu finanzieren steht in der Regel Hilfe zu Pflegekosten durch das Sozialamt zu.
In einem persönlichen Beratungsgespräch erklären wir Ihnen auf Ihre ganz persönliche Situation zugeschnitten, was das Leben für Sie in unseren Altenwohnhäusern kostet und welche Anträge wie zu stellen sind.
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