ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Beendigung wesentlicher Coronamaßnahmen zum 01. März 2023

01.03.2023


Sehr geehrte Angehörige, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher unserer katholischen Altenwohnhäuser,

 

mit Erlass vom 28.02.2023 hat das MAGS den WTG-Behörden mitgeteilt, dass ab dem 01.03.2023 bis einschließlich 07.04.2023 noch Besucher:innen nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Ziffer 4 IfSG von voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und vergleichbare Einrichtungen verpflichtet sind, eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen. Ab 08.04.2023 entfällt auch diese Maskenpflicht.

 

Für Ihr Verständnis möchten wir uns herzlich bei Ihnen bedanken und freuen uns gemeinsam auf den 08.04.2023