Kosten für Pflege, Betreuung und Unterkunft 

Zu den Pflegekosten zählen alle für Sie anfallenden Kosten bei einer professionellen Pflege im häuslichen Umfeld oder in einem Pflegeheim. Sie können dafür bei Ihrer zuständigen Pflegekasse finanzielle Unterstützung beantragen. Kosten für Pflege sind jedoch individuell ganz unterschiedlich.

 

Die Höhe der pflegebedingten Kosten richtet sich zum einen nach der Form der Pflege – stationäre oder ambulante Pflege – und zum anderen nach dem von Ihrer Pflegekasse anerkannten Pflegegrad

Beratung und Antragstellung

Sehr gerne beantworten wir Ihnen in einem ausführlichen Beratungsgespräch alle Ihre Fragen zum Thema Pflegekosten. Auf Wunsch unterstützen wir Sie beim Antrag für Ihren Pflegegrad. Dann können Sie sicher sein, die in Ihrem Fall größtmögliche Unterstützung zu erhalten. 
Wir sind anerkannter Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen.

 

Für eine Terminvereinbarung können Sie uns jederzeit gerne anrufen. Oder Sie kommen einfach direkt bei uns vorbei. Bei dieser Gelegenheit zeigen wir Ihnen gleich unser Haus, so dass Sie sich ein umfassendes Bild machen können.

Leistungen und Kosten bei vollstationärer Pflege 

Bei Unterbringung einer pflegebedürftigen Person in einem Pflegeheim muss ein sogenanntes Gesamtentgelt entrichtet werden. Das Gesamtentgelt umfasst alle Kosten, die für die Versorgung (Unterbringung, Verpflegung, Betreuung und Pflege) bei einer vollstationären Pflege im Pflegeheim anfallen. Das Gesamtentgelt wird für jedes Pflegeheim individuell berechnet und mit den Pflegekassen und der Sozialhilfe verhandelt.

Zusammensetzung Gesamtentgelt 

Das Gesamtentgelt setzt sich aus folgenden drei Komponenten zusammen, die jeweils verschiedenen gesetzlichen Regelungen unterworfen sind:

 

Pflegevergütung

 

Die Pflegevergütung richtet sich nach dem Pflegegrad. Sie wird zu einem Teil von der Pflegeversicherung in Form von monatlichen Pauschalen getragen, der Restbetrag ist als Eigenanteil vom Pflegebedürftigen zu übernehmen. Durch die Pflegevergütung werden neben den Pflegesachkosten insbesondere die Kosten des Pflege- und Betreuungspersonals finanziert.

 

Unterkunft und Verpflegung

 

Die individuell anfallenden Betriebskosten werden vom Pflegebedürftigen getragen. Dazu gehören Kosten für Wasser, Strom, Heizung, Müllentsorgung, Kosten der Küche, Verwaltungskosten etc..

 

Investitionskostenanteil

 

Diese Kosten werden, analog zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, von dem Bewohner getragen. Sie ergeben sich aus den Kosten des Gebäudes und der Sachausstattung (Mobilar, technische Anlagen, Pflegehilfsmittel), Instandhaltungskosten, Miet- und Leasingkosten sowie Zinsen.

Beteiligung der Pflegekassen bei vollstationärer Pflege 

Pflegegrad 1 bis zu 125,- Euro / Monat

Pflegegrad 2 bis zu 770,- Euro / Monat

Pflegegrad 3 bis zu 1.262,- Euro / Monat

Pflegegrad 4 bis zu 1.775,- Euro / Monat

Pflegegrad 5 bis zu 2.005,- Euro / Monat

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